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Aktuelles aus
der Kanzlei.

Zukunftsforum Kommune Rhein-Neckar: Demografie | Energie | Transformation
Wie bleiben Kommunen handlungsfähig, wenn finanzielle Spielräume enger werden, Investitionen steigen und Zukunftsaufgaben nicht warten?
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Verlängerung bis zum 31.12.2024:
Quelle: pixabay.com

Solarpaket wird im Rahmen des Klima – Koalitionskompromisses verabschiedet
Wichtige Neuregelungen für den Mieterstrom im Gewerbebereich

Verbot der E-Scooter in Gelsenkirchen
Was bedeutet dies zukünftig für weitere Städte und die E-Scooternutzung durch externe Betreiber?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ein zahnloser Tiger?

Erneute Verlängerung zur Anwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2026?
Die unendliche Geschichte

Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen
Erleichterung für kommunale Unternehmen, Jahresabschlussvorschriften bestimmen sich nunmehr nach der Größe der Gesellschaft gem. § 267 HGB

Überblick über die Beihilfengewährung für indirekte CO₂-Kosten
Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit dem EU-ETS-Zertifikaten verbundene Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 - Vom 13. März 2024 (BAnz AT 26.03.2024 B2)

Pressemitteilung: Prof. Dr. Sven-Joachim Otto neuer Beirat von Hendricks & Schwartz
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto neuer Beirat von Hendricks & Schwartz Das auf Genehmigungs-Management und Akzeptanz-Kommunikation spezialisierte Beratungsunternehmen mit Standorten in München, Frankfurt und Berlin nimmt ab 1. April ‘24 den Vergabe- und Energierechtsexperten Sven-Joachim Otto in den Beirat auf. Dort begleitet er die unternehmerische Entwicklung von Hendricks & Schwartz.

Landesregierung flexibilisiert Rückkehr von Wahlbeamten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Kommunale Wahlämter sollen attraktiver werden

NICHT VERGESSEN: Das zweite Grundsteuer-Murmeltier des Jahres (Deadline: 31.03.2024)
Worum geht es jetzt?

Fernwärmeversorgung künftig klimaneutral
Das Monheimer Fernwärmenetz wird grün

Ein kurzer Überblick zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Nina Jonen
Die zweite Novelle des GEG zum 01. Januar 2024

Markterkundung – Betreiberkonzepte für die nachhaltige Energieversorgung auf dem Konversionsgelände Zanders der Stadt Bergisch Gladbach
Konversion des 36ha-Zanders-Areals in Bergisch Gladbach

Grundsteuer-Änderungsanzeigen verpflichtend bis zum 31.01.2024/31.03.2024
NICHT VERGESSEN: Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 BewG bzw. den Landesgesetzen bis zum 31.01.2024 bzw. 31.03.2024 verpflichtend vorzunehmen

Aus aktuellem Anlass veröffentlicht Energiesozietät ein FAQ zum Energievertriebsrecht
Beispiele für aktuelle Mandantenanfragen

Grundsteuer: FG Rheinland-Pfalz gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt
Einer aktuellen Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz ist zu entnehmen, dass der 4. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG) am 23. November 2023 in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden hat, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
Unser Anspruch
„Wir möchten unsere Mandanten mit exzellenten, pragmatischen Lösungen unterstützen.“

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Partner