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Aktuelles aus
der Kanzlei.

Zukunftsforum Kommune Rhein-Neckar: Demografie | Energie | Transformation
Wie bleiben Kommunen handlungsfähig, wenn finanzielle Spielräume enger werden, Investitionen steigen und Zukunftsaufgaben nicht warten?
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Wegfall der starren Vergabegrundsätze im Unterschwellenbereich für Kommunen in NRW
Ab dem 01. Januar 2026 Künftig ist es nicht mehr die Landesregierung, sondern es sind die Kommunen, die über die Regeln für kommunale Vergaben im Unterschwellenbereich entscheiden.

19. Nachtwandel im Jungbusch in Mannheim
Energiesozietät ist Partner des 19. Nachtwandel im Jungbusch in Mannheim

Rechenzentren: Urteil VG Frankfurt vom 28. Mai 2025
Beteiligung von Versorgungsunternehmen in öffentlicher Hand beim (Aus-)Bau rechtswidrig

BGH schränkt den Begriff der Kundenanlage europarechtskonform ein
Die Zukunft der Kundenanlagen ist nach BGH-Beschluss ungewiss

Koalitionsvertrag 2025: Vergaberecht im Fokus – Was sich für kommunale Energieunternehmen ändert.
Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD eine tiefgreifende Reform des Vergaberechts vereinbart. Die geplanten Änderungen zielen auf eine Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der Vergabeverfahren ab. Besonders für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen ergeben sich daraus bedeutende Neuerungen.

Planer ist kein Vergaberechtsanwalt
Aktuelles Urteil entlastet Planer bei Ausschreibungsfehlern

Gemeinden müssen keine Vorbehaltsklauseln nach Bürgerenergiegesetz NRW akzeptieren
Seit dem 28. Dezember 2023 ist das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) in Kraft. Dieses regelt die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Einwohnerinnen und Einwohnern an der Wertschöpfung von neuen Windenergieprojekten. Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen.

Abmahnungen der Bundesnetzagentur im Smart-Meter-Rollout
Der Einbau von intelligenten Stromzählern – Smart Metern – verläuft schleppend. Deshalb hat die Bundesnetzagentur im Februar 2025 rund 700 Messstellenbetreiber abgemahnt, da sie den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von Smart Metern bislang nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt haben.
Unser Anspruch
„Wir möchten unsere Mandanten mit exzellenten, pragmatischen Lösungen unterstützen.“

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Partner