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Immobilienbesitzer können auf deutliche Steuererhöhung reagieren
Die Inselgemeinde Langeoog hat im Rahmen einer Novellierung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer die Bemessungsgrundlagen der Steuer stark angehoben und mit einem nur mäßig abgesenkten Steuersatz kompensiert, so dass es in der Bescheidpraxis der Inselgemeinde mindestens zu einer Verdoppelung der Steuerlast kommt. Nach unserer Rechtsauffassung sind die Steuerbescheide rechtswidrig, da sie nicht den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen.
Wir bieten den betroffenen Eigentümern die Mitgliedschaft in unserer Prozesskostengemeinschaft an. Für die Mitgliedschaft stellen wir ein Honorar von 1.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für das Verfahren am Verwaltungsgericht in Rechnung. Hinzu treten die vergleichsweise geringen gesetzlichen Gerichtskosten je nach individuellem Streitwert.
Bitte beachten Sie: Die Klagefrist läuft einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides ab und kann nicht verlängert werden. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Bei Interesse an der Mitgliedschaft in der Prozesskostengemeinschaft füllen Sie bitte den Anwaltsvertrag sowie die Prozessvollmacht aus und senden diese zusammen mit dem streitgegenständlichen Bescheid samt Zustellungsdatum an uns (info@energiesozietaet.de).
Das Dokument finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum Verfahren:
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