Zum Inhalt springen
Rechtsberatung

Gesellschaftsrecht

Strukturelle Veränderungen benötigen einen gesellschaftsrechtlichen Rahmen.

Gesellschaftsrechtliche Fragen sind selten reine Formalitäten. Gesellschaftsrechtliche Regelungen entscheiden darüber, wie ein Unternehmen gesteuert werden kann, wer Verantwortung trägt, wie Beteiligte zusammenwirken und ob Wachstum, Transformation oder Kooperation verlässlich umgesetzt werden kann.

Wir beraten mittelständische Unternehmen, insbesondere auch kommunale Unternehmen, ihre Gesellschafter, Unternehmer und Investoren in sämtlichen Fragen des Gesellschafts- und Umwandlungsrechts. Unsere Beratung umfasst die Strukturierung und Durchführung von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Umwandlungen (M&A), Finanzierungsformen mit Eigen- und Fremdkapitalcharakter, die Gestaltung von Kooperationen und Joint Ventures, die Umstrukturierung von (kommunalen) Konzernen oder von Unternehmen sowie die Beratung von Organen und Organmitgliedern (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte).

Unsere Leistungen zum Thema Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht für mittelständische und kommunale UnternehmenStrukturen gestalten, Transaktionen steuern, Governance sichern

Das Gesellschaftsrecht bildet den Rahmen, in dem mittelständische und kommunale Unternehmen ihre Strukturen, Beteiligungen und Transaktionen rechtssicher gestalten. Wir beraten mittelständische Unternehmen, kommunale Unternehmen, ihre Gesellschafter, Unternehmer sowie Investoren in allen Fragen des Gesellschafts- und Umwandlungsrechts – von der Gründung über Wachstums- und Finanzierungsrunden bis zu komplexen Umstrukturierungen und M&A-Prozessen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Transaktionen und Strukturentscheidungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand: Wir verbinden gesellschaftsrechtliche Expertise mit kommunalrechtlichen, steuerlichen und strategischen Anforderungen und entwickeln Lösungen, die sowohl rechtlich tragfähig als auch politisch und wirtschaftlich anschlussfähig sind.

  • Strukturierung und Durchführung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A), Umwandlungen, Joint Ventures und Kooperationen – inklusive Due Diligence, Vertragsgestaltung und Gremienbeschlüssen.
  • Spezialisierte Beratung bei Beteiligungskäufen und -veräußerungen von Kommunen und öffentlichen Unternehmen, einschließlich Rechtsformwahl und Corporate Governance.
  • Spezialisierte Beratung bei der Gründung, Weiterentwicklung oder Reorganisation von kommunalen Holdings.
  • Gestaltung von Eigen- und Mezzanine-Kapitalinstrumenten, Beteiligungsmodellen und Wachstumsfinanzierungen, abgestimmt auf die jeweiligen unternehmerischen Ziele und regulatorischen Rahmenbedingungen.
  • Beratung von Vorständen, Geschäftsführungen und Aufsichtsräten zu Rechten, Pflichten, Haftungsfragen und zur Einbindung in Beteiligungs- und Steuerungsstrukturen.

Gesellschaftsrecht mit Weitblick – Strukturen, die Unternehmen und Kommunen tragen.

Kommunalrecht für Kommunen, Stadtwerke und BeteiligungsholdingsModerne kommunale Daseinsvorsorge mit rechtssicheren Strukturen wirtschaftlich tragfähig gestalten

Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen über Stadtwerke, Netzgesellschaften oder Beteiligungsholdings unterliegt strengen kommunalrechtlichen Spielregeln. Gründung, Erwerb und Veränderung von Beteiligungen stehen unter dem Vorbehalt der Kommunalaufsicht und müssen sich an Daseinsvorsorge, Subsidiarität und Governance-Anforderungen messen lassen.

Wir begleiten Kommunen, Stadtwerke und kommunale Unternehmen bei der Konzeption, Prüfung und Umsetzung ihrer Beteiligungsmodelle – von der rechtlichen Zulässigkeit über die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, Aufsichtsorganen und Zustimmungsvorbehalten bis hin zum laufenden Corporate Housekeeping und der Vorbereitung von Gremiensitzungen. Dabei adressieren wir bewusst die typischen Spannungsfelder zwischen kommunaler Steuerung, gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht und Verschwiegenheit.

  • Klare Beteiligungs- und Governance-Konzepte, die Daseinsvorsorge, Subsidiarität und kommunale Einflussrechte verbindlich abbilden.
  • Konkrete Regelungsvorschläge für Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen und Zustimmungskataloge – abgestimmt mit Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung.
  • Schulungen für Aufsichtsräte zu Rechten, Pflichten und Haftungsfragen sowie zur Rolle im Spannungsfeld zwischen Kommune und Gesellschaft.
  • Kommunalrecht erfordert eine integrierte Beratung aus Recht, Wirtschaft und Steuern: Wir entwickeln Modelle, die wirtschaftlich tragfähig, steuerlich optimal und rechtssicher gestaltet sind.

Kommunale Beteiligungen rechtssicher gestalten – Governance, die Daseinsvorsorge ermöglicht.

Strukturen schaffen. Entscheidungen ermöglichen.