Gesundheitswesen und Krankenhausbeschaffung
Wir kennen die besonderen Anforderungen klinischer und gesundheitsnaher Beschaffungsvorhaben.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Einrichtungen des Gesundheitswesens und kommunalen Krankenhausträgern. Wir unterstützen bei Beschaffungen von medizinischen Geräten, IT-Systemen, Service- und Betriebsleistungen, Logistik- und Versorgungsleistungen sowie bei fördermittelgeprägten Projekten. Dabei behalten wir neben dem Vergaberecht auch die praktischen Anforderungen der Daseinsvorsorge, Versorgungssicherheit, technischen Integration und Dokumentation im Blick.
Feuerwehr, Rettungsdienst und KRITIS-nahe Infrastruktur
Wir beraten bei Beschaffungsvorhaben mit besonderer Sicherheits-, Versorgungs- und Funktionsrelevanz.
Unsere Erfahrung umfasst insbesondere Projekte im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst, Leitstellen, sicherheitsrelevante IT, kritische Infrastrukturen und öffentliche Einrichtungen mit erhöhtem Verfügbarkeits- oder Schutzbedarf. Wir unterstützen bei der vergaberechtlichen Strukturierung solcher Verfahren, bei der dosierten Offenlegung sensibler Informationen, bei der Gestaltung von Eignungsanforderungen und Sicherheitsanforderungen sowie bei der rechtssicheren Durchführung komplexer Verfahrensarten.
IT- und Digitalisierungsbeschaffungen
IT-Beschaffungen sind ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer vergaberechtlichen Beratung.
Wir beraten bei der Beschaffung von Software, Hardware, IT-Support, Betriebsleistungen, Plattformlösungen, Sicherheitsleistungen und digitalen Infrastrukturen. Dazu gehören die vergaberechtliche Strukturierung technischer Anforderungen, die rechtliche Prüfung produkt- oder systembezogener Vorgaben, die Unterstützung bei der Ausgestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Abstimmung mit EVB-IT-Verträgen.
ÖPP-Projekte und alternative Realisierungsmodelle
Wir begleiten komplexe Projektstrukturen an der Schnittstelle von Vergaberecht, Vertragsgestaltung und öffentlichem Wirtschaftsrecht.
Wir beraten bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften, Totalunternehmer- und Generalunternehmermodellen, Betreiber- und Betriebsführungsmodellen sowie sonstigen alternativen Realisierungs- und Beschaffungsstrukturen. Unsere Beratung umfasst die vergaberechtliche Konzeption, die Strukturierung des Leistungszuschnitts, die Verzahnung von Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die rechtliche Absicherung wirtschaftlicher und organisatorischer Projektziele.