Kommunen dürfen für die Organisation der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unternehmen gründen, sich an solchen beteiligen oder Kooperationen eingehen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung unterliegen sie dabei den Regelungen des Kommunal- und Gemeinderechts der jeweiligen Länder.
Wir beraten Kommunen, Landkreise, kommunale Unternehmen, Interkommunale Kooperationen oder kommunale Beteiligungsgesellschaften bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Projekte und Vorhaben. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht abstrakte Rechtsfragen, sondern konkrete Entscheidungen hinsichtlich Eignung, Zulässigkeit oder Umsetzungsvoraussetzungen.
Schwerpunkte unserer kommunalrechtlichen Beratung
- Zulässigkeit und Ausgestaltung wirtschaftlicher Betätigung einschließlich öffentlichem Zweck
- Entwicklung von Holding-, Beteiligungs-, Kooperations- und Rekommunalisierungsmodellen
- Besondere Rechtsfragen für die Organisationsformen Eigenbetrieb, Eigengesellschaft, Anstalt öffentlichen Rechts, Zweckverband und gemeinsame Gesellschaften
- Gestaltung von Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen, Weisungsrechten oder Steuerungsinstrumenten
- Begleitung von Gremien- und kommunalen Beschlussentscheidungen, Kommunikation dieser mit der Kommunalaufsicht und den Fachbehörden
- Beratung von Beteiligungsmanagement, Rollen und Verantwortungen von Geschäftsführungen sowie Mitgliedern in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen, Schulung ihrer Mitglieder
- Kommunalrechtliche Begleitung von Infrastrukturprojekten inklusive alternativer Finanzierungsmodelle
Die Energiesozietät kooperiert mit der Kanzlei Heide Rechtsanwälte in Meerbusch. Damit stärken wir unser Netzwerk um zusätzliche Erfahrung insbesondere an den Schnittstellen von öffentlicher Hand und Verwaltungsrecht und stärken unsere Fähigkeit, komplexe Mandate im kommunalwirtschaftlichen Umfeld effizient und praxisnah zu begleiten.
Daseinsvorsorge rechtssicher weiterentwickeln.