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Rechtsberatung

Energierecht

Die Energietransformation rechtlich umsetzen, neue Märkte erschließen, die Chancen und Risiken der Regulierung beherrschen

Die Energiewirtschaft bewegt sich in einem rechtlich hochregulierten Umfeld; dazu befindet sie sich in einer umfassenden Transformation hin zu einer dezentralen, dekarbonisierten und digitalisierten Wirtschaftsweise mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Akteuren. Sehr langfristige Investitionsentscheidungen, hochskalierende Vertriebssysteme und der Fokus der Öffentlichkeit auf dieser Branche verlangen nach rechtlich weit vorausschauenden Strukturen, Verträgen und einem tiefen Verständnis der regulatorischen Fragen und der handelnden Behörden.

Wir beraten Energieversorgungsunternehmen, deren  – oft kommunale – Gesellschafter, Betreiber und Entwickler von Energieerzeugungsanlagen und Speichern, Energievertriebe sowie Betreiber von Netzinfrastrukturen in allen energierechtlichen Fragen und regulatorischen Abstimmungen mit Behörden. Dabei arbeiten wir eng und fachübergreifend mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der technisch-wirtschaftlichen Beratung und der Steuerberatung zusammen. 

Schwerpunkte unserer Beratungspraxis sind die Gestaltung und Strukturierung von Energieerzeugungs- und Speicherprojekten, die regulatorische Beratung von Netzbetreibern und Fernwärmeversorgern, die Gestaltung von Vertriebs- und Energiekaufverträgen, die Umsetzung moderner und dynamischer Formen der Energieversorgung (auch durch intelligente Messsysteme) sowie die Gestaltung von Konzessions- und Wegerechtsverhältnissen für die leitungsgebundene Infrastruktur.

Schwerpunkte unserer Beratung

  • Beratung von Energie-Transformationsprojekten aus einer Hand unter Einbeziehung der technisch-wirtschaftlichen Beratung und der Steuerberatung.
  • Rechtliche Umsetzung der Neustrukturierung von Energieversorgungsunternehmen hin auf neue Geschäftsfelder und neue Marktstrukturen.
  • Begleitung in regulatorischen Fragen gegenüber Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und Netzbetreibern, insbesondere zu Netzentgelten und Netzzugang; dabei ggf. Vertretung  vor Gerichten gegen Regulierungsverwaltungsakte.
  • Gestaltung und Strukturierung von Energieerzeugungs- und speicherprojekten  – aus einer Hand zusammen mit unserer Finanzierungs – und M&A-Expertise.
  • Begleitung bei der Bewerbung um Wegerechte und Versorgungskonzessionen in enger Abstimmung mit unserer technisch-wirtschaftlichen Expertise.
  • Gestaltung von energiewirtschaftlichen Verträgen im Bereich des Vertriebs und der Beschaffung, sowie Durchsetzung der jeweiligen Rechtsposition – auch gerichtlich.

Energierecht mit Weitblick – für eine sichere, verlässliche und zukunftsorientierte Energieversorgung.